
Liebe Ruderinnen und Ruderer,
liebe Mitglieder des Düsseldorfer Rudervereins,
Die für die Coronaverordnungen zuständige Staatskanzelei hat inzwischen ihre Aussage, dass rudern in Bootsbesatzungen aus zwei (2) häuslichen Gemeinschaften erlaubt sei, revidiert. Nach aktuellem Stand ist nun lediglich das Rudern im Einer oder Zweier in einer (1) häuslicher Gemeinschaft erlaubt! Wir hoffen weiter, dass ab dem 30.05.2020 das ganz normale Rudern mit gemischten Besatzungen auf dem Rhein in gewohnter Weise wieder stattfinden kann.
Für den Ruderbetrieb im DRV1880 gelten ab sofort die aktualisierten Richtlinien des DRV1880.
Wir wünschen Euch allen alles Gute und kommt gesund durch diese turbulente Zeit!
Mit herzlichen und rudersportlichen Grüßen,
der Vorstand