
Die letzte Woche beschlossene Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) beinhaltet auch eine Kennzeichnungspflicht für alle nicht motorisierten Sportboote auf deutschen Bundeswasserstraßen. Die Änderung des WaStrG folgt einer EU Richtlinie, die eine Verbesserung des Versicherungsschutzes auf europäischen Wasserstraßen zum Ziel hat. Damit muß nun auch der Bootsbestand des DRV1880 binnen einer Frist von 3 Monaten mit den erforderlichen Bootskennzeichen ausgestattet werden, damit die Boote auch weiterhin auf dem Rhein und anderen Bundeswasserstraßen gerudert werden dürfen.
Die neuen Bootskennzeichen müssen für jedes Boot einzelnd bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) angefordert werden und sind gut lesbar auf beiden Seiten des Bootes anzubringen. Das Bootskennzeichen ist ein individueller alphanumerischer Code, der das jeweilige Sport- oder Ruderboot eindeutig identifiziert. Es setzt sich zusammen aus dem Staatszugehörigkeitszeichen gefolgt von der Städtekennung und dem regionalen Registrierungscode. Die Boote des DRV1880 werden also die Kennung „D-D-XXXX“ tragen (D für Deutschland - D für Düsseldorf - gefolgt von vier Buchstaben).
Als erstes Boot des DRV1880 wurde Anfang dieser Woche bereits die Anna Luisa mit der Kennung "D-D-ANNA" versehen. Weitere Boote werden schnellst möglich mit den neuen Kennzeichen ausgestattet werden. Die Registrierung und Kennzeichnung aller Boote des DRV1880 soll bis Anfang Juni 2015 abgeschlossen sein. Um den Bootswart zu unterstützen und die notwendigen Arbeiten nicht zu behindern, werden die Mitglieder des DRV1880 gebeten, bei ihren nächsten Ausfahrten zuerst auf solche Boote zurückzugreifen, die bereits mit dem neuen Bootskennzeichen ausgestattet sind.