Ahoi!

Düsseldorfer Ruderverein 1880

Fahrtenabzeichen des DRV

Fahrtenabzeichen für Erwachsene

Zur Er­lan­gung des DRV Fahrten­ab­zei­chens müs­sen in der Zeit vom 01. Ja­nu­ar bis zum 31. De­zem­ber fol­gen­de Ruder­leistun­gen er­bracht wer­den:

Rudererinnen und Ruderer
Alter 1) Ruder­lei­stung ge­samt 2) davon auf Wander­fahrt 2) 3)
19 – 60 Jahre 800 km 160 km
61 – 75 Jahre 600 km 120 km
ab 76 Jahre 500 km 100 km
Personen mit einem Behinderungsgrad von 50% und mehr (ohne Altersbegrenzung) 500 km 100 km

1) Stich­tag ist der 1. Januar des lau­fen­den Jahres
2) Es zäh­len nur ge­ru­der­te oder ge­steu­erte Kilo­meter, nicht aber Kiel­schwein­kilo­meter; Land­dienst­kilo­meter wer­den eben­falls nicht ge­wer­tet.
3) Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel (Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze) / Zahl der Teilnehmer zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Als Wan­der­fahr­ten gel­ten ein­tägige Fahr­ten mit min­des­tens 30 km bzw. Fahr­ten mit min­des­tens zwei auf­ein­ander fol­gen­den Ruder­tagen (ohne zwischen­zeit­liche Rück­kehr des Bootes zum Boots­haus) und einer Gesamt­strecke von min­des­tens 40 km. Lang­strecken­regat­ten, die keine DRV- oder FISA-Re­gat­ten sind, zählen eben­falls als Wander­fahr­ten. Zu­sam­men­ge­fas­ste Trai­nings­kilo­meter, Trai­nings­la­ger und Re­gat­ten sind keine Wander­fahrten.

Jugendfahrtenabzeichen

Zur Er­lan­gung des DRV Jugend­fahrten­ab­zei­chens müs­sen in der Zeit vom 01. Ja­nu­ar bis zum 31. De­zem­ber fol­gen­de Ruder­leistun­gen er­bracht wer­den:

Mädchen und Jungen, Juniorinnen und Junioren
Gruppe  Alter 1) Ruder­lei­stung ge­samt 
a) 8 – 10 Jahre 200 km
b) 11 – 12 Jahre 300 km
c) 13 – 14 Jahre 400 km
d) 15 – 16 Jahre 700 km
e) 17 – 18 Jahre 800 km
f) Handycapruder*innen 8 – 18 Jahre mit einer Versehrtheit von 50% und mehr 100 km

1) Stich­tag ist der 1. Januar des lau­fen­den Jahres
2) In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens enthalten sein:

  • Eine dreitägige Wanderfahrt
  • oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde)
  • oder 2 x 30 km Tagesfahrt
  • oder eine Wochenendfahrt mit min. 40km und eine Tagesfahrt mit min. 30km.
  • In den Gruppen a), b) und c) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt oder Tagesfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Regatten ersetzt werden. Der Bundeswettbewerb zählt ebenfalls als Regatta.