Fahrtenabzeichen des DRV
Fahrtenabzeichen für Erwachsene
Zur Erlangung des DRV Fahrtenabzeichens müssen in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember folgende Ruderleistungen erbracht werden:
Rudererinnen und Ruderer | ||
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Alter 1) | Ruderleistung gesamt 2) | davon auf Wanderfahrt 2) 3) |
19 – 60 Jahre | 800 km | 160 km |
61 – 75 Jahre | 600 km | 120 km |
ab 76 Jahre | 500 km | 100 km |
Personen mit einem Behinderungsgrad von 50% und mehr (ohne Altersbegrenzung) | 500 km | 100 km |
1) Stichtag ist der 1. Januar des laufenden Jahres
2) Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschweinkilometer; Landdienstkilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
3) Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel (Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze) / Zahl der Teilnehmer zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km. Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
Jugendfahrtenabzeichen
Zur Erlangung des DRV Jugendfahrtenabzeichens müssen in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember folgende Ruderleistungen erbracht werden:
Mädchen und Jungen, Juniorinnen und Junioren | ||
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Gruppe | Alter 1) | Ruderleistung gesamt |
a) | 8 – 10 Jahre | 200 km |
b) | 11 – 12 Jahre | 300 km |
c) | 13 – 14 Jahre | 400 km |
d) | 15 – 16 Jahre | 700 km |
e) | 17 – 18 Jahre | 800 km |
f) | Handycapruder*innen 8 – 18 Jahre mit einer Versehrtheit von 50% und mehr | 100 km |
1) Stichtag ist der 1. Januar des laufenden Jahres
2) In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens enthalten sein:
- Eine dreitägige Wanderfahrt
- oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde)
- oder 2 x 30 km Tagesfahrt
- oder eine Wochenendfahrt mit min. 40km und eine Tagesfahrt mit min. 30km.
- In den Gruppen a), b) und c) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt oder Tagesfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Regatten ersetzt werden. Der Bundeswettbewerb zählt ebenfalls als Regatta.