Bootsführerausbildung
Jedes Ruderboot braucht zwingend immer einen Obmenschen, der die Verantwortung für Boot und Mannschaft trägt. Der Obmensch hat im Boot das Sagen. Seinen Anweisungen ist unmittelbar und ohne Diskussion Folge zu leisten, was vor allem in Gefahrensituationen lebenswichtig ist. Obfrau / Obmann muss nicht zwangsläufig die Steuerfrau / der Steuermann sein. Auch wenn der Obmensch das Steuer an einen Mitrudernden abgegeben hat, bleibt er für das Boot verantwortlich.
Du willst selbst Verantwortung übernehmen, Steuern lernen und Dich zum Bootsführer (Obmenschen) ausbilden lassen? Dann bist Du hier genau richtig!
Grundsätzlich besteht die Ausbildung zum Bootsführer aus zwei Teilen: Theorie und Praxis.
Theorie
Mindestens einmal im Jahr, in der Regel im Frühjahr rund um den Saisonbeginn, bieten wir einen Lehrgang fürs Steuern auf dem Rhein an, zu dem per E-Mail eingeladen wird. Der Lehrgang findet in der Regel am Wochenende im Vereinshaus statt und vermittelt Dir neben den wichtigsten Regeln und Kommandos auch die Eigenheiten des Steuerns auf dem Rhein. Dazu gehört zum Beispiel, welche verschiedenen Strömungen auf dem Rhein zu beachten sind, und an welchen Stellen unseres Rheinabschnitts ungewöhnliche Kurse zu fahren sind.
Nach dem Lehrgang erhältst Du das Sicherheitshandbuch des Deutschen Ruderverbands, in dem Du alle Details nachschlagen kannst.
Um nachzuweisen, dass Du die Theorie verstanden hast, musst Du eine kurze schriftliche Prüfung bestehen.
Praxis
Spätestens nach dem Lehrgang kannst Du Dich, begleitet und angeleitet durch einen erfahrenen Obmenschen, und am besten bei gutem Wetter, dann auch im Steuern ausprobieren. Sprich dazu am besten unsere Ruderwarte an, oder frag einen erfahrenen Obmenschen.
Um Dich zu Beginn ganz auf das Steuern konzentrieren zu können, startest Du am besten mit Handsteuern. Nach einigen Ausfahrten, wenn Du Dich etwas sicher fühlst, kannst Du dann auch das Fußsteuern ausprobieren. Jetzt heißt es Kilometerschrubben! Denn nur die Übung macht am Ende den Meister.
Bevor Du Deine praktische Prüfung bei unserem Ruderwart ablegen kannst und selbst als Obmann oder Obfrau ein Boot steuerst, solltest Du außerdem auch Erfahrung mit dem Steuern in den verschiedenen Jahreszeiten und bei unterschiedlichen Pegelständen gemacht haben.
Bootsführererlaubnis
Bootsführer I
Nachdem Du sowohl die theoretische, als auch die praktische Bootsführerprüfung bestanden hast, erhälst Du zunächst die Freigabe für die kurze 10km Hausstrecke (bis zum Senk und zurück).
Bootsführer II
Sobald Du auf der kurzen Hausstrecke genug Erfahrung gesammelt hast, erhälst Du die Freigabe auf der 18km langen Hausstrecke (bis Uedesheim und zurück).
Bootsführer III
Hast Du auch dort Deine Fähigkeiten unter Beweis gestellt, erhälst Du die Freigabe für alle Gewässer. Damit darfst Du dann auch ein eigenes Boot außerhalb der Hausstrecke auf dem Rhein sowie auf allen anderen Flüssen und Seen führen.
Bootsführer IIIA
Um einen Achter zu steuern, brauchst Du eine gesonderte Freigabe.